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Invalidenversicherungsgesetz (Art. 1- 27bis IVG)
Das IVG von 1959 ist zwischen 2003 und 2012 drei bedeutenden Revisionen unterworfen worden. Streckenweise haben sie völlig neue und zum Teil auch ungewohnte Lösungen gebracht. Einige Stichworte: Früherfassung, Ausweitung der Auskunftspflichten der Versicherten und ihres «Umfelds» wie Ärzte und Arbeitgeber, weitgehender Ausschluss nicht objektivierbarer Krankheiten aus dem Versicherungsschutz, neue Eingliederungs- bzw. Wiedereingliederungsmassnahmen. Die Komplexität der Materie sowie die ausserordentliche ...

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